"Die bis heute immer wieder aufflammende Kampfhundediskussion wurde entfacht, als bei einem Angriff durch zwei Hunde eines mehrfach einschlägig vorbestraften Halters in Hamburg ein Kind getötet wurde.

In den Medien wurde daraufhin eine sehr kontroverse und emotionale Debatte über das Thema geführt. In kürzester Zeit erließen alle Bundesländer jeweils unterschiedliche Hundeverordnungen. Gemeinsam war ihnen, dass sie durch Einschränkungen bei der Haltung bestimmter Hunderassen die Sicherheit der Bevölkerung vor Angriffen durch Hunde erhöhen sollten."

(Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Rasseliste)

Nach dem tödlichen Vorfall im Jahr 2000 wurde ein Sachkundenachweis für Hundehalter eingeführt, der weitere Bissvorfälle abwenden oder reduzieren sollte. Der Gesetzestext des Landes Niedersachsen zeigt,...

Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)
Stand Juli 2015

...
4. Muss ich eine Sachkundeprüfung ablegen, wenn ich bereits mehrere Jahre einen Hund gehalten habe?
Die erforderliche Sachkunde besitzt auch, wer nachweislich innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Aufnahme der Hundehaltung über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ununterbrochen und ohne Beanstandung einen Hund gehalten hat.
Wer nach dem 1. Juli 2013 die aktuelle Hundehaltung aufgenommen hat, ohne in den letzten zehn Jahren zuvor über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ununterbrochen einen Hund gehalten zu haben oder den Sachkundenachweiserfolgreich abgelegt zu haben, handelt ordnungswidrig.

(Quelle: www.ml.niedersachsen.de/download/79056/Niedersaechsisches_Hundegesetz_NHundG_.pdf)

dass nach Ansicht der Politiker (die dieses Gesetz verabschiedet haben) das erforderliches Fachwissen zum Halten eines Hundes auch durch das Zusammenleben mit dem Hund AUTOMATISCH und RICHTIG im Kopf des Hundehalters entsteht. Hierauf weist der rot markierte Text im Gesetz hin.


Nach dem Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW) müssen Halter/innen von großen Hunden (umgangssprachlich auch 20/40Hund), d.h. die ausgewachsen mindestens 20 kg schwer oder mindestens 40 cm groß (Widerristhöhe) sind, einen Sachkundenachweis erwerben. Auch dieses Gesetz ist unzureichend, da auch Hunde, die nicht unter diese Regelung fallen, erhebliche Verletzungen durch Bisse verursachen können. 

Die benannten Punkte spiegelt wider, dass bei den Entscheidungsträgern für die Gesetzesentscheidung das erforderliche Fachwissen fehlt.

 

Ein Bericht im Stern vom 13.04.2018 zum tödlichen Unfall in Hamburg